Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verlängert die Förderung von Investitionen in Tierwohl und Tiergesundheit bis Ende 2024. Darunter fallen jetzt auch Kälberiglus und Fangstände. Als Zuschuss gibt es weiterhin 40% der Netto-Investitionsausgaben, unter der Voraussetzung, dass zuvor ein Förderantrag bei der zuständigen Kreisstelle eingereicht wurde.
Was ist alles förderfähig?
Schweinebetriebe
- Stallkühlung
- Offene Tränken
- Scheuerbürsten
- Raufen für verzehrbares, organisches Beschäftigungsmaterial
Rinderbetriebe
- Stallkühlung
- Scheuerbürsten
- Elastische verformbare Bodenbeläge in Kälber- und Mastställen
- Kälberiglus und Kälberhütten
- Fang- und Behandlungsstände für Weidetiere
Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?
- 40% Förderung der Nettoausgaben inklusive Montagekosten (ausgeschlossen sind Eigenleistungen und der Erwerb von gebrauchten Gegenständen)
- Mindestförderbetrag beträgt 1000,01 €
- ab einen Nettobetrag von 7.500 € werden drei Vergleichsangebote benötigt (Zuwendung erhält das wirtschaftlichste Angebot)
- die Förderung ist begrenzt auf 20.000 € Zuschuss in einem Zeitraum von drei Steuerjahren
Weitere Informationen und alle Formulare finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.