Bereits seit dem Jahr 2012 ist der Verkauf von Glühlampen in der EU verboten. Das Ziel hierbei ist es ausschließlich energieeffizientere Leuchtmittel einzusetzen, damit der Stromverbrauch gesenkt wird. Weiterhin dürfen die klassischen Leuchtstoffröhren in den Ausführungen T5 und T8 seit September 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Stattdessen wird auch hier auf die energieeffizienteren LED- Röhren gesetzt.
Die neuen LED- Lampen unterscheiden sich in Ihrer Arbeitsweise deutlich von den alten Leuchtstoffröhren und bieten dadurch eine Vielzahl neuer technischer Möglichkeiten. Allerdings verändern sich hierdurch auch wesentliche Eigenschaften der Beleuchtungsanlangen wie z.B.
- Beleuchtungsstärke
- Lichtfarbe
- Energieeffizienz
- Farbwiedergabe.
Bei der Umrüstung auf LED muss daher überprüft werden, ob die Beleuchtungsanlage noch den geforderten Vorgaben entspricht, wie z.B. die EN 12464-1. Weiterhin muss darauf geachtet werden, was beim Austausch alles geändert werden muss. Es gibt zwei Arten von Lampen:
Retrofitlampen
Diese werden bei konventionellen oder verlustarmen Vorschaltgeräten eingesetzt. Hierbei wird die Leuchtstofflampe durch eine LED-Lampe ersetzt und es muss lediglich der Starter ausgetauscht werden. Somit findet kein Umbau an der Leuchte statt.
Konversationslampen
Die Lampen findet bei den elektronischen Vorschaltgeräten Anwendung. Allerdings muss hierbei nicht nur der Starter getauscht werden, sondern es müssen umbauten am Betriebsgerät und der Innenverdrahtung durchgeführt werden.
Bei der letzten Variante gilt rechtlich zu beachten: Wer Veränderungen an einer Leuchte vornimmt, wird zum Hersteller der Leuchte und muss die Produktsicherheit garantieren.
Folgende Sachverhalte sind bei der Umrüstung auf LED- Lampen zu beachten
- Setzen Sie nur Produkte nach Sicherheitsnorm ein (z.B. VDE 0715-16 oder VDE 0712-43)
- Arbeiten an elektrischen Anlagen sind ausschließlich durch Elektrofachbetriebe vorzunehmen
- Im Vorfeld des Austauschens sollte eine Isolationsmessung der Anlage vorgenommen werden, um die Funktionsfähigkeit der Verdrahtung zu überprüfen
- Über die abgeschlossene Arbeit ist ein Prüfprotokoll anzufertigen, in dem die Messwerte dokumentiert sind.
*Quellen: VdS – Richtlinie 2005 Leuchten, baua- Verbraucherinformation LED, ZVEI- Hinweise zum Einsatz LED Lampen, VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut, ZVEH, Provinzial